Wenn der Staat gegen den Bürger wegen des Verdachtes einer Straftat ermittelt (Ermittlungsverfahren) oder gegen den Bürger Anklage erhoben wurde (Zwischenverfahren) oder das Gericht bereits eine Hauptverhandlung angesetzt hat (Hauptverfahren), ist professionelle anwaltliche Unterstützung in allen drei genannten Verfahrensabschnitten angezeigt.

Wir raten dringend sich möglichst im frühesten Stadium des Ermittlungsverfahrens anwaltlichen Rat und Beistand zu holen, da in vielen Fällen zu diesem Zeitpunkt bereits die Durchführung einer Hauptverhandlung und damit der Gang zum Gericht verhindert werden kann.

Auch im Falle des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite. Auch hier empfehlen wir die möglichst schnelle Kontaktaufnahme mit der Kanzlei, damit Ihre Rechte frühzeitig konsequent verfolgt und gewahrt werden.

Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei

Strafrecht

Rechtsanwälte Hapke & Meier in Velbert - Strafrecht, Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren, Strafbefehl, Einstellung des Verfahrens, Jugendstrafrecht, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Aussageverweigerungsrecht, 0 20 51 - 95 54 60

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